Culmer Ruthe

Culmer RutheDas Culmer Recht fand im Mittelalter bei vielen Städtegründungen in Mittelosteuropa Anwendung. Unter anderem umfasste diese Rechtsordnung eine Längeneinheit, die Culmer Elle oder “Culmer Ruthe” genannt wurde. An der Westwand des Rathauses befindet sich seit 1883 oder 1884 ein eingemauerter Eisenstab, auf dem dieses Maß eingeprägt ist. Zuvor war der Stab am Ostgiebel der Marienkirche angebracht und wurde bei einer Instandsetzung des Gotteshauses entfernt.

Quelle: Jan Nierzwicki, 700 lat parafii chełmińskiej, Grudziądz 1933, S. 15

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