Aus Culm wird Chełmno (1918–1920) – Teil 1

Die Endphase des Ersten Weltkriegs leitete eine Zeit voller Ungewissheit, Hoffnungen und Ängsten ein, von denen auch die Einwohner Culms ergriffen wurden. Innerhalb von nicht einmal zwei Jahren änderten sich die politischen Verhältnisse so dramatisch, dass für die polnischstämmige Bevölkerung der seit Generationen gehegte Traum, wieder in einem polnischen Staat zu leben, wahr wurde. Gleichzeitig brach für die meisten deutschen Familien (Bevölkerungsanteil in Culm rund 40%), die überwiegend nationalkonservativ und kaisertreu eingestellt waren, eine Welt zusammen. Ihre seit über 100 Jahren preußische Heimatstadt lag plötzlich im Ausland, mit einer für die meisten fremden Amtssprache und einer vollkommen veränderten politisch-gesellschaftlichen Ordnung.

Wie sich der Umbruch vom preußischen Culm zum polnischen Chełmno vollzog und wie die Menschen in der Stadt auf ihn reagierten, soll auf der Grundlage der wichtigsten zu diesem Thema erschienenen Literatur in einer Reihe von Beiträgen beschrieben werden, die in der Kategorie Geschichte erscheinen werden.

Teil 1: November 1918 – Bildung eines Arbeiter- und Soldatenrats
Der sich in den letzten Monaten des Ersten Weltkriegs im deutschen Kaiserreich vollziehende und später als Novemberrevolution bezeichnete politische Umbruch, durch den die konstitutionelle Monarchie von einer parlamentarisch-demokratischen Republik abgelöst wurde, griff auch auf Westpreußen über. Wie in anderen Teilen des Deutschen Reiches bildeten sich ab dem 7. November 1918 auch in westpreußischen Städten Arbeiter- und Soldatenräte, die sich weitreichende Befugnisse gaben und die Kontrolle über die örtliche Verwaltung übernahmen.[1]

Am 11. November erreichte die revolutionäre Bewegung Culm. Soldaten aus den Kasernen am Hohenzollernplatz (Plac Wolności) marschierten mit roten Fahnen zum Gerichtsgebäude an der Thorner Straße (ul. Toruńska), um inhaftierte Kameraden zu befreien. Der Demonstrationszug machte am Graudenzer Tor und auf dem Markt Halt. Redner forderten Freiheit für das ganze Volks und eine Verteidigung der (deutschen) sozialistischen Republik.[2] An der Spitze eines am selben Tags gegründeten und ausschließlich aus deutschstämmigen Soldaten bestehenden Soldatenrats stand Leutnant Kätelhön. Dieser Soldatenrat richtete sich einen Sitz an der damaligen Predigerstraße (heute ul. Dominikańska) ein. Die bisher in Culm die Garnison führenden Offiziere verließen die Stadt.[3] Die Zivilverwaltung hielt sich zurück und wartete die weitere Entwicklung der Ereignisse ab. Eine der ersten Anordnungen des Soldatenrats betraf die Sicherstellung von Ruhe und Ordnung in der Stadt. Schwere Verstöße sollten mit der Todesstrafe geahndet werden.[4]

Um auch der Zivilbevölkerung einen reellen Einfluss auf das weitere Geschehen zu ermöglich, initiierte eine Gruppe polnischstämmiger Bürger [5] unter der Führung von Rechtsanwalt Dr. Paweł Ossowski die Bildung eines Arbeiterrats. Eine Wahlversammlung, zu der rund 2000 polnisch- und deutschstämmige Einwohner erschienen, fand am 16. November um 19.30 Uhr im Bahnhofshotel (heute Hotel Centralny) an der Bahnhofsstraße (ul. Dworcowa) statt. Teilnehmen konnte jeder Einwohner, der das 20. Lebensjahr vollendet hatte. In der in der Stadt verbreiteten Einladung wurde betont, dass an der Versammlung alle Bürger teilnehmen sollten und keine Unterschiede nach Nationalität, Bekenntnis, Stand und politischen Überzeugungen gemacht werden würden. Die Beratungen erfolgten sowohl auf Deutsch als auch auf Polnisch. Es kamen polnische und deutsche Redner zu Wort. Die Versammlung verlief in ruhiger und ernsthafter Atmosphäre.[6] Fünf Polen und vier Deutsche wurden in den Arbeiterrat gewählt [7], zu dessen Vorsitzenden Dr. Ossowski bestimmt wurde.

Am 18. November vereinigten sich die beiden Culmer Räte zu einem einheitlichen Arbeiter- und Soldatenrat mit Dr. Ossowski und Leutnant Kätelhön als formell gleichberechtigten Vorsitzenden an der Spitze. Tatsächlich aber soll Dr. Ossowski die treibende Kraft gewesen sein. Er legte sofort die Regeln für das Verhältnis zwischen Arbeiter- und Soldatenrat und der weiterhin funktionierenden preußischen Zivilverwaltung fest. Stadt- und Kreisverwaltung konnten nunmehr wichtige Entscheidungen nur noch nach Bestätigung durch den Arbeiter- und Soldatenrat treffen.

Diese wichtigen Regelungen wurden vom Arbeiter- und Soldatenrat einstimmig verabschiedet und am 21. November mit folgendem Wortlaut veröffentlicht: [8]

Kraft des Dekrets der preußischen Regierung in Berlin vom 14.11.18 hat der hiesige Arbeiter- und Soldatenrat im Einvernehmen mit der hiesigen Stadt- und Kreisverwaltung folgende Beschlüsse gefasst.
Es unterliegen nunmehr der Mitwirkung des Arbeiter- und Soldatenrats oder der bezeichneten Ausschüsse:

§ 1
Sämtliche Anordnungen, Verordnungen und Beschlüsse der hiesigen Stadt- und Kreisverwaltung (Bürgermeister, Magistrat – Landrat, Kreisausschuss) über die Versorgung mit Lebensmitteln, Kohle und anderem Brennmaterial und Licht;

§ 2
Alle wichtigeren Anordnungen, Verordnungen und Beschlüsse (auch polizeiliche) der hiesigen Stadt- und Kreisverwaltung in allen anderen Verwaltungszweigen.
Darüber, welche Angelegenheiten im Sinne dieses Paragraphen als wichtigere gelten, entscheidet der Arbeiter- und Soldatenrat oder der maßgebliche Ausschuss im Einvernehmen mit den entsprechenden bisherigen Behörden. In Zweifelsfällen entscheidet der gesamte Arbeiter- und Soldatenrat, solange keine feste Regelung eintritt.

§ 3
Alle in den Paragraphen 1 und 2 genannten Verwaltungsanordnungen sind nur dann rechtlich verbindlich, wenn sie auch mit der Unterschrift des Arbeiter- und Soldatenrats versehen sind. Entsprechendes gilt auch für notwendige öffentliche Bekanntmachungen dieser Behörden.
Dasselbe gilt für amtliche Schreiben, die an die Bürger von Stadt und Kreis gerichtet werden.

§ 4
Der Kreistag und der Stadtrat beraten in Zukunft, sofern sie als auf der Grundlage des schon veralteten Wahlrechts gewählte überhaupt noch vor den Neuwahlen zusammenkommen, gemeinsam mit dem Arbeiter- und Soldatenrat.

§ 5
Die genannte Stadt- und Kreisverwaltung und Korporationen sollten den Arbeiter- und Soldatenrat zuvor über jede Sitzung und Beratung benachrichtigen und ihm gleichzeitig die Tagesordnung mitteilen.

§ 6
Das Kontrollrecht, das der Arbeiter- und Soldatenrat gegenüber den genannten Behörden besitzt, erstreckt sich nicht nur auf zukünftige Anordnungen, sondern auch auf frühere, die zu ändern oder aufzuheben sind, sofern sie nicht den Anforderungen der gegenwärtigen Zeit entsprechen. Demselben unterliegen jeweils private Vereinbarungen.

§ 7
Der Arbeiter- und Soldatenrat hat vorübergehend folgende Ausschüsse gebildet:
für die Stadtverwaltung: die Herren George, Nowicki, Zieliński, Riedel und Dr. Ossowski (als Vorsitzenden),
für die Kreisverwaltung: die Herren Kunz, Heinrich, Jabłoński, Dr. Krefft, Gätgens und Dr. Ossowski (als Vorsitzenden).

§ 8
Den Arbeiter- und Soldatenrat als Gesamtheit werden für den Soldatenrat Leutnant Kätelhön, für den Arbeiterrat Rechtsanwalt Dr. Ossowski vertreten, den die Herren Kunz und Nowicki vertreten.
Unterschriften für den Arbeiter- und Soldatenrat werden beide Vorsitzenden oder ihre Stellvertreter mit entsprechendem Zusatz leisten.

§ 9
Alle Mitglieder des Arbeiter- und Soldatenrats tragen im und außerhalb des Dienstes eine rote Armbinde mit der Aufschrift „A. u. S. Rat Culm” am linken Arm. Außerdem befindet sich auf der Armbinde ein gemeinsamer Stempel des Arbeiter- und Soldatenrats.

Culm, den 21. November 1918

Der Arbeiter- und Soldatenrat

Arbeiterrat:
Leon Nowicki, Juljan Zieliński, Antoni Jabłoński, Gustav Heinrich, Fritz Kunz, Hermann George, Krefft, R. Peters, Ossowski – Vorsitzender

Soldatenrat:
Quilitz, Riedel, Göbbels, Ritsche, Gätjens, Meyer, Kätelhön – Vorsitzender

Der Landrat beugte sich den neuen Verhältnissen, der Bürgermeister hingegen wollte seine Kooperation von einer Weisung der ihm vorgesetzten Behörde abhängig machen. Der Arbeiter- und Soldatenrat nahm dennoch kurzfristig seine Tätigkeit nach eigenen Vorstellungen auf. Er richtete sich sowohl im Rathaus als auch im Landratsamt ein eigenes Büro ein und kontrollierte nunmehr die Tätigkeit der Stadt- und Kreisverwaltung. Insbesondere nahmen seine Mitglieder an Sitzungen der wichtigsten Organe der Kommunalverwaltung teil. Als wichtigste Ziele setzte er sich die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung im Kreis Culm, die Versorgung der Bevölkerung, die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und die Erhöhung der Arbeiterlöhne.[9]

In einer weiteren öffentlichen Bekanntmachung des Arbeiter- und Soldatenrates vom 21. November [10] heißt es:

1. Für den Erhalt eines ärztlichen Attests zum Zweck des Erhalts gesonderter Lebensmittelkarten für Kranke gilt ab sofort die freie Arztwahl.

2. Das Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen besteht nicht mehr.

3. Es wird folgender Aushang des Vollzugsrats des Arbeiter- und Soldatenrats in Berlin vom 16.11.18 öffentlich bekannt gemacht.

Nach uns erreichenden Nachrichten versuchen reaktionäre Regierungsbehörden mehrfach, ihre Tätigkeit nach altem System auszuüben. Gemäß einer Verordnung der preußischen Regierung sind alle Regierungspräsidenten und Landräte zu einer weiteren Ausübung ihrer Ämter berechtigt. Das muss man jedoch so verstehen, dass ihre Amtsausübung nur unter schärfster Kontrolle seitens der örtlichen Arbeiter- und Soldatenräte erfolgen kann.

Alle Landräte und anderen Beamten, die ihre Ämter nach altem System wahrnehmen oder der Revolution feindliche Bestrebungen zeigen oder solche unterstützen, sollten unverzüglich von den örtlichen Arbeiter- und Soldatenräten des Amtes enthoben werden.

Unbedingt muss man allen Landräten Delegierte des Arbeiter- und Soldatenrates beiordnen, die eine ständige Kontrolle aller Anordnungen vornehmen.

Ein offensichtlicher Widerstand ist im jeweiligen Fall mit Waffengewalt zu brechen.

4. Die ordentlichen Zivil- und Strafgerichte unterliegen nicht den oben genannten Anordnungen und üben ihre Tätigkeiten weiterhin in bisheriger Unabhängigkeit aus.

5. Der Arbeiter- und Soldatenrat nimmt seine Tätigkeit am Montag, den 25. dieses Monats, auf. Bekanntmachungen erfolgen im amtlichen Teil der Culmer Zeitung oder durch öffentliche Plakate. Schriftliche Anträge sind zu adressieren „An den Arbeiter- und Soldatenrat in Culm“.

6. Durchsuchungen und Beschlagnahmungen, die im Landkreis Culm von anderen angeblichen Arbeiter- und Soldatenräten vorgenommen werden, sind rechtswidrig und werden streng bestraft.

Die Öffentlichkeit wird gebeten, um im jeweiligen Fall sofort telefonisch den hiesigen Arbeiter- und Soldatenrat zu benachrichtigen.

7. Aufweisdokumente für Einwohner der Stadt Culm und des Landkreises sind nur dann gültig, wenn sie vom hiesigen Arbeiter- und Soldatenrat ausgestellt und von diesem mit zwei Unterschriften und Stempel versehen worden sind.

8. Besonders betont wird, dass jeder ausnahmslos die bisherigen Polizisten und für öffentliche Sicherheit zuständigen Beamten achtet. Wer Widerstand leistet, wird gemäß den bisherigen Gesetzen bestraft.

Culm, den 21. November 1918

Der Arbeiter- und Soldatenrat
Ossowski Kätelhön
Vorsitzender Vorsitzender

Zur näheren Regelung seiner Tätigkeit gab sich der Arbeiter- und Soldatenrat folgende sogenannte Büroordnung:[11]

1. Sämtliche Eingaben, Anträge und Beschwerden sind wie üblich an die bisherigen Behörden zu richten, die zunächst auf diese Weise die Entscheidung treffen, die entsprechend notwendigen Untersuchungen und Ermittlungen zu betreiben. Nach Erledigung dessen legen die Behörden wichtigere und dringende Angelegenheiten dem Arbeiter- und Soldatenrat oder dem entsprechenden Ausschuss zur gemeinsamen Entscheidung vor.

2. Personen, die nicht schreiben können, geben ihre Anträge, Eingaben und Beschwerden im Hauptbüro des Arbeiter- und Soldatenrats (Stabsgebäude in den Infanteriekasernen im ersten Stock am Hohenzollernplatz) zu Protokoll. Das dort angefertigte Protokoll wird anschließend der zuständigen Behörde übergeben, die eine Erledigung wie unter Nr. 1 beschrieben vornimmt.

3. Die Mitglieder des Arbeiter- und Soldatenrats nehmen in ihrer Privatwohnung keinerlei Eingaben oder Beschwerden entgegen.

4.Anträge und Wünsche bezüglich der Beseitigung jedweder allgemeiner Missstände sind nur schriftlich an den Arbeiter- und Soldatenrat zu richten. Eingaben ohne Unterschrift werden nicht berücksichtigt.

5. Die Hauptbüros des Arbeiter- und Soldatenrats befinden sich im ersten Stock des Stabsgebäudes in der Infanteriekaserne am Hohenzollernplatz. Die Büros der Ausschüsse befinden sich im Kreishaus und im städtischen Rathaus.

6. Die Hauptbüros des Arbeiterrats sind geöffnet:
täglich von 9 bis 12 Uhr vormittags
täglich von 2 bis 4 Uhr nachmittags
Sonntags und feiertags sind die Büros für die zivile Öffentlichkeit geschlossen.

Culm, den 23. November 1918

Der Arbeiter- und Soldatenrat

Fortsetzung folgt

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[1] Mieczysław Wojciechowski, Chełmno w latach 1914-1939, in: Miasta Pomorza Nadwiślańskiego i Kujaw w okresie I wojny światowej oraz w międzywojennym dwudziestoleciu (1914-1939), Toruń 2000, S. 204
[2] Szczepan Wierzchosławski, Od upadku Polski do odzyskania niepodległości 1795-1920, in: Marian Biskup (Red.), Dzieje Chełmna. Zarys monograficzny, Warszawa—Poznań – Toruń 1987, S. 269, Wojciechowski, S. 204 f
[3] Wierzchosławski, S. 270
[4] Wojciechowski, S. 205
[5] nämlich Dr. O. Krefft, W. Wesołowski, L. Nowicki, J. Nierzwicki, A. Strehlau
[6] Jan Tomasz Dziedzic, Powiat i miasto Chełmno – monografia krajoznawcza, Chełmno 1923, S. 71
[7] Arzt Dr. Ottomar Krefft (ab Januar 1920 erster polnischer Bürgermeister), Rechtsanwalt Dr. Paweł Ossowski, Maurer Julian Zieliński, Zimmermann Antoni Jabłoński, Hauseigentümer/Handwerker Leon Nowicki, Fabrikant R. Peters, Maurermeister Hermann George, Arbeiter Gustav Heinrich, Arbeiter Fritz Kunz.
[8] Dziedzic, S. 72 f (die deutsche Originalfassung ist leider nicht überliefert, so dass die obige Übersetzung vom ursprünglichen Wortlaut im Detail abweichen kann)
[9] Wierzchosławski, S. 270
[10] Dziedzic, S. 74 f
[11] Dziedzic, S. 75 f

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